Mobbing – wann ist es Mobbing

Unberechtigte Kritik ist noch kein Mobbing

Unberechtigte Kritik eines Vorgesetzten ist noch kein Mobbing. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden. Etwas anderes sei es, wenn die Vorwürfe System haben und den Mitarbeiter zielgerichtet diffamieren. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines ehemaligen Postbeamten ab. Der Kläger hatte von seinem Dienstherrn 7500 Euro Schadenersatz wegen Mobbings gefordert. Er argumentierte, ihm seien mehrfach unberechtigte Vorwürfe gemacht worden. Inzwischen sei er aus dem Dienst ausgeschieden und befinde sich in psychiatrischer Behandlung. Das Verwaltungsgericht sah für die Forderung des Ex-Beamten keine rechtliche Grundlage. Es sei nicht erkennbar, dass Vorgesetzte ihn systematisch kritisiert hätten. Selbst wenn der Kläger einzelne Äußerungen als diffamierend empfunden habe, sei dies allein noch kein Mobbing. (Az.: 2 K 1964/07) dpa/tmn